Zweite Runde – Antwort auf einen Artikel in der MZ „Tödlichem Balkon-Sturz ging schwierige Schul-Laufbahn voraus“

Liebe Mitlesende,

da ich nun schon einmal die Schulpflicht für den Tod eines Mädchens in Halle direkt verantwortlich gemacht habe, wozu ich nach wie vor stehe, möche ich einen Artikel der Mitteldeutschen Zeitung zu diesem Thema nicht unkommentiert lassen.

Zuvor möchte ich klarstellen, dass es viele Opfer der Schulpflicht gibt. Im Folgenden wird es auch genau darum gehen. Dieses besonders tragische Ereignis bringt eine Diskussion auf, an der ich mich als Gegnerin der Schulpflicht unbedingt beteiligen möchte. Da ich mit Argumenten arbeite, die ich und viele andere ganz unabhängig davon schon lange vertreten, seht bitte davon ab, meine Wortmeldungen als populistisch abzutun. Im Moment gibt es eine den Menschenrechten nicht genügende Auslegung von Gesetzen, die auch anders – menschenwürdiger – verstanden werden könnten. Ich möchte meinen Teil dazu beitragen, dass genau dies irgendwann eintritt. Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Und nur, weil man an deren Verbesserung arbeiten möchte, ist man kein Populist!

Ich diskutiere gern ernsthaft über meine Argumente.

So, nun zum Artikel. Es geht um diesen.

Da kann man lesen, dass die Behörden die Vorwürfe zurückweisen. Es seien viele Hilfsangebote gemacht worden, die jedoch nicht „gefruchtet“ hätten. Klingt erstmal nett. Jedoch muss man sich klar machen, was dieses „nicht gefruchtet“ bedeutet. Es bedeutet nichts weiter, als dass das Mädchen nicht zu einem erneuten Schulbesuch bewegt werden konnte. Wie schon häufig erklärt, haben alle „Hilfen“ für Schulverweigerer auch nur genau dieses eine Ziel – den erneuten Schulbesuch. Es geht nicht wirklich darum, den jungen Menschen zu helfen sich zu bilden. Es geht darum, unhinterfragt eine Pflicht durchzusetzen, die eigentlich ein Recht ist. Das heißt wie bei jedem anderen Recht auch, es kann in Anspruch genommen werden, muss aber nicht.

Das Mädchen, das mit einem in meinen Augen sehr gesunden Verhalten auf eine Situation, die sie selbst nicht wollte, reagiert hat, bekam auch „Unterstützung“ von Schulpsychologen, die mit Sicherheit auch nur darin bestand, sie wieder zum Schulbesuch zu drängen. Das Recht, sich nicht gewollten Situationen zu entziehen, ist für mich ein grundlegendes Menschenrecht. Das wird durch diese „Hilfen“ mit Füßen getreten. Zur Pathologisierung von Schulverweigerern werde ich gleich noch einen Beitrag verfassen.

Es wäre schwer gewesen „einen Zugang zu ihr zu bekommen“. Wie würden wir uns fühlen, wenn in uns gedrungen wird mit der permanenten Forderung etwas zu tun, das wir nicht tun wollen? Wären wir Erwachsenen zugänglich? Gibt es solche Situationen für uns überhaupt? Es wird immer argumentiert, dass es später im Leben auch Zwänge gebe. Ja, das stimmt auch. Aber es besteht für uns auch IMMER die Möglichkeit, NEIN zu sagen. Auch wenn es schwer fiele und das Leben verändern würde – wir können immer kündigen. Unsere Kinder dürfen dies nicht tun.

Dass der Polizeieinsatz für das Mädchen nicht unerwartet kam, ändert doch nichts daran, dass sie keine Wahl hatte. Sie musste entweder zurück zur Schule oder Repressalien über sich ergehen lassen. Was nützte es ihr also, dass sie es wusste? Ja, vielleicht hätte sie Bußgelder bezahlen oder soziale Arbeiten leisten können, aber auch das sind ja Zwänge, die sie für ihren Nichtschulbesuch strafen sollen, mehr nicht. Sie haben keinen anderen Sinn, und schon gar keinen im Sinne der Bildung des Mädchens. In meinen Augen war es nur konsequent, all diesen Zwängen nicht zu gehorchen.

Der Onkel des Mädchens sagte in einem Bericht sinngemäß, dass die Familie für die Bildung ihrer Kinder sei, wenn jedoch das Kind nicht möchte, was soll man tun? Damit hat er mehr Sinn für Menschlichkeit bewiesen als alle Vertreter von Behörden und Ämtern, von denen ich bisher lesen konnte. Denn er weiß, dass Gewalt keine Lösung ist. Die Vertreter von Ämtern und Behörden jedoch wollen sich mit aller Gewalt durchsetzen. Gegen § 1631 BGB, Absatz 2, in dem es heißt „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“.

„Unwilligkeit muss gebeugt werden“ sagt der Sprecher des Amtsgerichts Halle. Dieser Satz fasst alles oben von mir Gesagte perfekt zusammen. Darum geht es. Nicht um Unterstützung für Menschen, die Bildung durch Schule für sich offensichtlich nicht wünschen.

Den Eltern wird Ignoranz vorgeworfen. Aber auch Eltern haben generell in diesem System keine Wahl. Sie werden gezwungen, zum Erfüllungsgehilfen staatlicher Maßnahen zu werden. Etwas anderes können sie nicht tun. Denn wenn sie ihr Kind unterstützen, werden auch sie als nicht erziehungsfähig, psychisch krank oder eben ignorant diffamiert. Und dass kann schlimme Folgen für die ganze Familie haben. Die Inerpretation, was das Kindswohl genau ist, was Erziehungsfähigkeit bedeutet oder psychisch krank, liegt bei Menschen, die die Schulpflicht als Naturgesetz ansehen. Eltern, die andere Definitionen vertreten, haben keine Chance. Mag sein, dass die Eltern des Mädchens nichts taten. Das ist schade, denn sie hätten sich zur Wehr setzen können. Wie auch wir es mit Hilfe unseres Anwaltes tun. Aber da die meisten Menschen Schule mit Bildung gleichsetzen, ist der Schritt, sich aktiv zur Wehr zu setzen, ein sehr großer. Was bleibt also übrig als Resignation?

Bildung ohne Schule ist möglich. Auch Abschlüsse. Das möchte ich jetzt hier nicht auseinanderlegen, denn es soll kein Buch, nur ein Diskussionsbeitrag, werden.

Meine Forderung ist ganz einfach: ZUERST müssen wir auch Kindern alle Menschenrechte zugestehen und auf dieser Basis können wir überlegen, wie wir das RECHT auf Bildung am besten verwirklichen! Zwang und Gewalt stellen keine Optionen dar!

Angela

 

 

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8 Replies to “Zweite Runde – Antwort auf einen Artikel in der MZ „Tödlichem Balkon-Sturz ging schwierige Schul-Laufbahn voraus“”

  1. Heidi

    Solange in unseren „Bildungseinrichtungen“ der Schutz aller Schüler vor Mobbing, körperlichen Übergriffen oder andersgearteten Angriffen nicht zu einhundert Prozent gewährleistet ist, ist jedes Durchsetzen der Schulpflicht als Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft zu werten und jeder Durchsetzende macht sich mitschuldig.
    Stimmt, das passt nicht in das Kaputtsparmodell für das Bildungswesen. Aber das ist nicht die Schuld der betroffenen Kinder.

    • Alfred Hermelin

      Das stimmt zu 100% juristisch und auch menschlich, sogar nach den Statuten der Vereinten
      Nationen dürfte vieles nicht vorhanden sein. Aber verklag doch mal einen Richter ! Das ist ja
      das Problem. Das Recht ist nur eine leere Schablone, die die Bürger ins Leere laufen lassen
      soll. Den Lehrern ist ihre Fürsorgepflicht egal. Wer soll diese zur Rechenschaft ziehen ? Und
      selbst wenn ein Lehrer eine Rüge erhalten sollte, lacht dieser doch nur darüber. Es hat keine
      Auswirkungen. Selbst als Anwalt oder sogar Spitzenanwalt ist man immer der Gefahr der
      Willkür und Rechtsbeugung ausgesetzt. Selbst wenn es in 1 von 100 Fällen passiert, daß
      ein Lehrer mal verurteilt werden würde, sind die Strafen lapidar. Die Kinder werden weiter
      gehänselt, ausgegrenzt, herabgewürdigt oder schlecht behandelt und im schlimmsten Falle
      über schlechte Noten vernichtet. Ein Lehrer muß nur mündlich eine 6 aussprechen und sich
      mit seinen „Kollegen“ vernetzen um einen Schüler zu zerstören, daß diese das gleiche machen.
      Hatten wir erlebt…. Resultat ? 0 , es geschah nichts. Es gab sogar Lehrer die trotz Prügelverbote
      auf Schüler draufgeschlagen haben. Resultat ? 0 , da alle Lehrer Beamten sind. Und eine Krähe
      hackt der anderen kein Auge aus.

  2. Alfred Hermelin

    Ich finde den Beitrag sehr gut ! Auch werden Themen wie Mobbing, Gewalt and Schulen,
    Gleichgültigkeit des Lehrpersonals u.s.w zu wenig beschrieben. Ein Bekannter von mir
    hat sehr unter dem Schulsystem gelitten und ist als zerstörter Mensch herausgekommen.
    Manche Lehrer benehmen sich wie Despoten und mißbrauchen ihre Macht schamlos. Es
    ist mittlerweile so, daß die schlechten Lehrer die guten Lehrer überwiegen. Es geht meist
    nur um Indoktrination, nicht den Kindern etwas für das Leben beizubringen. Nur in wenigen
    Fällen kamen dabei Fähigkeiten raus, die die Kinder wirklich entwickelt hätten. Schön war
    meine Schulzeit auch nicht und habe eins mit dem Lineal ins Gesicht geballert bekommen.
    Einfach so, da der Lehrer schlecht drauf war.

    Dafür habe ich dann jeglichen Staatsdienst verweigert, Bundeswehr verweigert, alles was
    mit Behörden zu tun hat. Ich möchte auch bald auswandern, da dieses Land nicht mehr als
    Heimat bezeichnet werden kann. Das Unrecht geht auch im Erwachsenenalter weiter mit
    der Behördenwillkür in anderen Bereichen. Seien es Erschließungsgebühren, Zwang eine
    Krankenversicherung haben zu müssen die nichts bezahlt. Es sind nicht nur Kinder betroffen
    sondern auch wir Erwachsenen. Deutschland ist ein kollektivistischer Zwangsstaat geworden.

    Dann kommt die Impfpflicht, dann kommt Schulpflicht, dann Versicherungspflicht. Wir werden
    unser ganzes Leben nur schickaniert, gedemütigt, herabgewürdigt und wie Menschen zweiter
    Klasse behandelt von der Wiege bis ins Grab. In den Altenheimen herrschen auch Zwang und
    Gewalt. Immer muß man in Angst leben – vor dem Verlust der Bürgerrechte, des Sorgerechts,
    der allgemeinen Rechtssicherheit (die aus meiner Sicht so gut wie nicht mehr vorhanden ist)
    um sein Erpsartes.

    Jedes Jahr werden Bürgerrechte beschnitten und verkleinert, die Gewalt des Staates ausgebaut
    welcher dies alles organisiert aber nirgendwo für Ausgleich noch für Gerechtigkeit sorgt. Politiker
    hingegen sichern sich alle Sonderrechte, schicken ihren Nachwuchs auf Privatschulen, wen nicht
    sogar zu Hause mit privaten Lehrern oder in einem anderen Land. Politiker sind immun vor Straf-
    verfolgung, wir nicht. Von daher ist es ein ewiges Hamsterrad indem wir uns totlaufen sollen und
    am Ende vor dem nichts stehen.

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